We get your money!

Wir verstehen Forderungsmanagement im Sinne einer individuellen sowie systematischen und somit effektiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ziel ist der maximale wirtschaftliche Vorteil für Ihr Unternehmen.

Aufgrund unserer juristischen Ausbildung haben wir über lange Zeit eine große Anzahl an Fällen analysiert, um die Methodik und Effizienz zu optimieren.

So funktioniert’s

Durchsetzen Ihrer Ansprüche

In drei einfachen Schritten

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    Auftrag erteilen

    Sie füllen das Auftragsformular aus, geben Ihre Daten sowie jene des Schuldners be-kannt und übermitteln uns die Rechnung, welche eingefordert werden soll.

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    Forderungsbetreibung

    Wir mahnen den Schuldner und halten Sie über den jeweils aktuellen Stand auf dem Laufenden. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns per E-Mail oder telefonisch er-reichen.

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    Schuldnerzahlung oder weitere Maßnahmen

    Im Idealfall steht am Ende unserer Tätigkeit die Schuldnerzahlung und die jeweilige Forderungsbetreibung ist abgeschlossen. Sofern es nicht zu einer solchen Zahlung durch den Schuldner kommt, entscheiden Sie, ob die offene (Rest-)Forderung einge-klagt werden soll. Dies hätte durch eine Rechtsanwaltskanzlei zu erfolgen.

Ihre Vorteile

Vertrauen Sie auf unsere Expertise zur effizienten Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Ablauf nach Beauftragung

Mit nur wenigen Schritten können Sie uns beauftragen, Ihren Forderungsprozess effizient und professionell zu übernehmen.

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    Beauftragung einleiten

    Sie starten den Prozess, indem Sie "Inkasso beauftragen" in unserem Menü auswählen und die erforderlichen Daten im entsprechenden Formular eingeben.

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    Rechnung hochladen

    Anschließend laden Sie die einzureichende Rechnung hoch, damit wir die notwendigen Details für die Forderung erhalten.

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    Kommunikationspräferenz festlegen

    Vor dem Abschicken des Formulars entscheiden Sie, ob wir sofort die erste Mahnung versenden sollen, oder ob Sie einen Anruf für die Besprechung der weiteren Schritte bevorzugen.

Die wichtigsten Fragen & Antworten

Jetzt beauftragen
Allgemeines zum Forderungsmanagement

Unternehmen erbringen Leistungen und erhalten in der Regel als Gegenleistung Geld. Voraussetzung ist, dass Rechnungen ausgestellt und an die Kunden übermittelt werden. Nach korrekter Rechnungslegung muss der Zahlungseingang überwacht werden. All dies – was nichts mit der eigentlichen Unternehmenstätigkeit zu tun hat – kostet Zeit und andere Ressourcen. Wird der Zahlungseingang nicht ordnungsgemäß überwacht und die Forderung im Fall des Unterbleibens eines Zahlungseingangs nicht einbringlich gemacht, so kann das Ausbleiben des Zahlungseingangs übersehen werden und drohen im schlimmsten Fall ernsthafte wirtschaftliche Konsequenzen. Das kann sich schon daraus ergeben, dass Zahlungen unterbleiben, aber Umsatzsteuer abzuführen ist. In diesem Sinne ist ein gutes Forderungsmanagement ein wesentlicher Be-standteil jedes Unternehmens.

Das ist natürlich möglich. Wenn es sehr selten dazu kommt, dass Kunden nicht bezahlen, kann das auch sinnvoll sein; vor allem, wenn nach Mahnungen gleich bezahlt wird. Es darf jedoch nicht vergessen wer-den, dass Forderungsmanagement bzw. die Einbringlichmachung von Geldansprüchen nicht zu Ihrer eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit gehört. Das heißt, sämtliches Investieren von Arbeitszeit in dieses Thema nimmt Ihnen Ressourcen, Ihre Geschäftstätigkeit auszuüben und die Kunden zufrieden zu stellen. Generell ist daher zu empfehlen, diese Tätigkeit auszulagern, um Zeit und Kosten zu sparen. Der Punkt, ab dem dies wirtschaftlich sinnvoller ist, als sich selbst darum zu kümmern, ist schnell erreicht – in vielen Fällen sogar ab der ersten ausständigen Forderung. Mit der Einbringlichmachung von Forderungen sind nicht nur das Versenden von Mahnungen, sondern auch andere Themen zu berücksichtigen. Das sind etwa Fälligkeit, Verjährung etc.

Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist, dass sie den Vertragsverhältnissen mit den Kunden zugrunde liegen sollen. In die AGB kann auch Wesentliches zum Forderungsmanagement und Inkasso aufgenommen werden. Dort kann z.B. geregelt werden, innerhalb welches Zeitraumes die gelegte Rechnung zu bezahlen ist, wie hoch die Mahnkosten sind oder welche Zinsen beim Zahlungsverzug anfallen.

Selbst wenn ein Schuldner vorgibt, kein Geld zu haben, stimmt dies in vielen Fällen nicht. Er möchte Sie nur von der Betreibung Ihrer Forderung abhalten. Ob der Schuldner tatsächlich kein Geld hat, zeigt sich teilweise erst während des Inkassovorgangs. Viele Schuldner zahlen dann, weil sie begreifen, dass der Gläubiger bereit ist, seine Forderung durchzusetzen, und sie höhere Kosten vermeiden wollen. In einigen Fällen zeigt sich aber auch erst spät, dass ein Schuldner kein Geld hat – z.B. im Exekutionsverfahren. Ob Maßnahmen gegen einen Schuldner eingeleitet werden, der derzeit über keine oder unbekannte finanzielle Mittel verfügt, ist eine wirtschaftliche Entscheidung, die im Einzelfall zu beurteilen ist. Dabei unterstützen wir Sie gerne. Auch wenn der Schuldner derzeit kein Geld hat, bedeutet das überdies nicht, dass er auch in Zukunft keines haben wird. Ob eine Forderung unter Umständen sogar von einem vermögenslosen Schuldner einbringlich gemacht werden kann, hängt auch davon ab, um welche Art von Schuld es sich handelt. Hinter Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personengesellschaften, nämlich offenen Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG), stehen Personen, die mit ihrem gesamten Vermögen haften. Auch bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) kann unter Umständen auf das Vermögen der Gesellschafter oder der Geschäftsführer zugegriffen werden. Wenn Sie Unterstützung benötigen, bieten wir Ihnen diese gerne an. Klicken Sie hier.

Natürlich können auch gute Kunden kurzfristige Zahlungsprobleme bekommen. In solchen Situationen muss man sensibel vorgehen und sollte langanhaltende gute Geschäftsbeziehungen nicht zerstören. Es gilt aber auch, sich mit den Gründen für den Zahlungsverzug auseinanderzusetzen. Häufig haben Schuldner nicht nur einen Gläubiger – also Sie –, sondern mehrere. Dann bezahlen sie als erstes jene, die ihre Forderungen am hartnäckigsten verfolgen. Es gibt daher keine allgemein gültige Antwort auf diese Frage. Wichtig ist es, eine Strategie zu entwickeln, mit der Geschäftsbeziehungen nicht beeinträchtigt, aber Forderungen auch nicht aufs Spiel gesetzt werden. Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei!

Ja, natürlich. Es gibt aber einige Aspekte, die zu beachten sind. Werden diese vergessen, kann ein enormer wirtschaftlicher Schaden entstehen

Sie brauchen kein schlechtes Gewissen zu haben. Da Sie eine offene Forderung haben, kann davon ausgegangen werden, dass Sie Ihre Leistung bereits erfüllt haben. Daher besteht ein berechtigtes Interesse, dass auch der Schuldner seine Leistung erbringt – also die Zahlung. Leider gelingt es Schuldnern sehr häufig, den Gläubigern ein schlechtes Gewissen zu machen. Das ist aber nicht angebracht. Es müsste vielmehr so sein, dass der Schuldner ein schlechtes Gewissen hat. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, die Betreibung der Forderung in professionelle Hände zu geben.

Wird die gelegte Rechnung nicht bei Fälligkeit bezahlt, stehen dem Gläubiger Zinsen zu. Die Zinsen können sich aus dem Gesetz (ABGB oder UGB) ergeben und variieren je nach Basiszinssatz und je nachdem, ob der Gläubiger Unternehmer oder Privatperson ist. Die Zinsen können sich aber auch aus der Vereinbarung bzw. dem Vertrag ergeben, die bzw. der der Schuld zugrunde liegt.

Wucher existiert aus zivilrechtlicher und strafrechtlicher Sicht. Liegt tatsächlich Wucher vor, dann hat das rechtliche Konsequenzen. In der Regel brauchen Sie sich aber keine Sorgen zu machen. Selbst dann, wenn Ihre Preise hoch sind, liegt wahrscheinlich kein Wucher vor. Der Schuldner möchte Sie offenbar bloß unter Druck setzen. Gerne unter-stützen wir Sie in Ihrer Situation. Klicken Sie hier.

Selbstverständlich behandeln wir alle Schuldner respektvoll. Je nach erteiltem Auftrag haben wir darüber hinaus verschiedene Vorgehensweisen. Eine dieser Vorgehensweisen ist insbesondere dazu da, um die Beziehung zum Kunden zu schonen.

Häufig werden Forderungen nicht ordentlich betrieben, weil den Gläubigern der Kontakt mit den Schuldnern unangenehm ist. Es handelt sich vielleicht um Freunde oder zumindest um gute Bekannte, die für jeden Zahlungsverzug Ausreden parat haben und „auf die Tränendruse drücken“. Ein solches Verhalten führt oft dazu, dass es den Gläubigern unangenehmer ist, die Bezahlung der Schulden zu fordern, als den Schuldnern die Nichtzahlung. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, die Betreibung der Forderung in professionelle Hände zu geben.

Allgemeines zur Beauftragung

Nichts einfacher als das! Füllen Sie das Online-Formular aus.

Ja, natürlich. Auch Privatpersonen haben Forderungen, die sie einbringlich machen wollen. Das kann an eine andere Person verborgtes Geld sein, welches nicht zurückbezahlt wird, aber auch ein nicht rückerstatteter Kaufpreis, obwohl vom Vertrag zurückgetreten wurde. Wir schreiten sehr gerne für Privatpersonen ein.

Ja!

Das können Sie tun, wenn Ihr Kunde trotz Fälligkeit der Rechnung nicht bezahlt. Sie müssen ihn nicht zuerst selbst mahnen.

Gar nicht, Sie können uns einfach über unser Online-Formular beauftragen!

Allgemeines zu Ihrer Forderung

Schuldner sind kreativ. Viele denken sich rechtliche Pseudo-Argumente aus, um nicht bzw. nicht gleich zahlen zu müssen. Diese Argumente sind oft erfunden und nicht korrekt oder dem Schuldner von anderen Personen unrichtig überliefert worden. Lassen Sie sich nicht täuschen. Beauftragen Sie uns und wir überprüfen, ob die Argumente nur vorgeschoben sind.

Es ist möglich, dass Sie von jedem der Schuldner den gesamten Betrag fordern können. Ihnen steht aber natürlich nicht mehrfach die Bezahlung der Rechnung zu. Wird mehr als der Rechnungsbetrag bezahlt, muss das zu viel Bezahlte zurücküberwiesen werden. Es gibt allerdings auch Situationen, in denen Sie von den Schuldnern nur bestimmte Anteile fordern dürfen.

Grundsätzlich kommt es auf die Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner an. Wurde im Vertrag etwa die Fälligkeit in 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung vereinbart, so richtet sich die Fälligkeit danach. Gibt es keine Vereinbarung über die Fälligkeit, tritt sie mit der Zustellung der Rechnung ein und der Rechnungsbetrag ist binnen angemessener Frist zu bezahlen.

Wenn Forderungen nicht innerhalb der Verjährungsfristen (sehr oft, aber nicht immer, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre) geltend gemacht werden, sind sie verjährt. Wendet der Schuldner die Verjährung ein, kann die Forderung in der Regel nicht mehr durchgesetzt werden. Achtung: Es gibt auch sehr kurze Verjährungsfristen von nur wenigen Monaten!

Ja, natürlich. Vielleicht ist die Forderung nicht verjährt oder kann dennoch durchgesetzt werden!

Nein. Sie haben dann die Forderung gegen den Nachlass und später gegen die Erben.

Achtung: Wer eine Forderung für einen bestimmten Zeitraum stundet, kann es sich nicht einfach anders überlegen und noch vor dem Zeitablauf die Bezahlung der Forderung durchsetzen.

Grundsätzlich muss die Bezahlung einer offenen Rechnung nicht eingemahnt werden. Es könnte theoretisch gleich geklagt werden. Diese Vorgehensweise kann aber die Beziehung zu Kunden – die beispielsweise lediglich die Bezahlung vergessen haben – zerstören oder zumindest beeinträchtigen. Außerdem kann die sofortige Bezahlung des Kunden aus Anlass der Klage dazu führen, dass er die Klagskosten nicht zu bezahlen braucht (wenn zuvor nicht gemahnt wurde). Aus diesen und einigen weiteren Gründen ist es im Rahmen einer ordentlichen Unternehmensführung und des Forderungsmanagements notwendig, offene Rechnungen einzumahnen. Wie oft gemahnt wird, ist eine Frage der Unternehmensstrategie – drei Mahnungen sind entgegen einem bestehenden Gerücht nicht notwendig.

Viele glauben, dass eine offene Forderungen erst nach der dritten Mahnung eingeklagt werden darf. Das ist nicht korrekt und hat schon für viele zu Problemen geführt. Es muss grundsätzlich gar nicht gemahnt werden, sondern kann vielmehr sofort nach Fälligkeit geklagt werden. Dieses Vorgehen kann aber zur Folge haben, dass die Prozesskosten nicht ersetzt werden müssen.

Kosten

Der Schuldner ist aufgrund von Schadenersatzbestimmungen verpflichtet, die entstehenden Kosten zu ersetzen. Aber auch, wenn vom Schuldner kein Kostenersatz zu bekommen ist, haben wir kostenlose Lösungen. Wir haben verschiedene Honorarmodelle, wobei das Standardmodell vorsieht, dass wir Ihnen das Honorar stunden, bis es vom Gegner bezahlt wird. Sie haben somit kein Kostenrisiko. Die anderen Honorarmodelle beinhalten zusätzliche Leistungen, um Ihr Forderungsmanagement zu optimieren.

Nein. Sobald eine Rechnung trotz Fälligkeit nicht bezahlt wurde, hat das Unternehmen auch einen Anspruch auf Ersatz der Mahnspesen.